Vereinbarung für den Detailhandel im Kanton Basel-Stadt
Der GAV war noch bis Ende 2010 in Kraft. Seither herrscht ein vertragsloser Zustand.
Medienmitteilung
Die Geschichte der Arbeitsbedingungen im Detailhandel im Kanton Basel ist lange und gespickt mit Initiativen, Gesetzesvorlagen, Referenden und Volksabstimmungen. Selbst das Bundesgericht hat sich 2004 mit dieser Angelegenheit befasst. Knackpunkt der letzten Jahre war die Regelung des Abendverkaufs.
Seit dem Juli 2005 ist die neue Vereinbarung für den Detailhandel im Kanton Basel-Stadt in Kraft. Vertragspartner sind auf der Arbeitgeberseite der "Verein Basler Detailhandel", für die Arbeitnehmenden die ARB, Syna und die Unia. Die Vereinbarung bewegt sich primär entlang des gesetzlichen Minimalstandarts. Darüber hinaus werden Lehrlingslöhne empfohlen und Mindestlöhne festgehalten. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 41 Std./Woche festgelegt und ältere, langjährige Mitarbeitende erhalten bis zu zwei zusätzliche Ferienwochen.
Arbeitszeit: Die Rechte der Verkäuferinnen und Verkäufer im Kanton Basel-Stadt
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Flyer zum downloaden
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Geschäftsstelle
Vertragspartner
Arbeitnehmende
- Angestelltenvereinigung Region Basel
- Syna die Gewerkschaft
- Unia
Arbeitgebende
- Verein Basler Detailhandel
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